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   VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20 We   

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VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20 We (https://dejure.org/2023,19105)
VG Weimar, Entscheidung vom 14.06.2023 - 4 K 540/20 We (https://dejure.org/2023,19105)
VG Weimar, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 4 K 540/20 We (https://dejure.org/2023,19105)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    Anerkennung von Zeiten als Rechtsanwalt (Syndikus) als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit

 
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  • BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Tätigkeit als Rechtsanwalt; juristischer

    Auszug aus VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20
    Dem Rechtsanwalt als einem Organ der Rechtspflege sind Aufgaben zugewiesen, die gemeinwohlorientiert sind und deshalb unter dem Aspekt der versorgungsrechtlichen Anerkennungsfähigkeit der Tätigkeit eines Beamten nahestehen (BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, Rn. 11, juris).

    Rechtsanwalt i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ThürBeamtVG ist, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nur, wer zur Rechtsanwaltschaft nach der BRAO zugelassen und damit Inhaber der in dieser Ordnung niedergelegten Befugnisse und so Organ der Rechtspflege ist (BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, Rn. 10 ff., juris).

    Ob seine Tätigkeit zu jener Zeit die Voraussetzungen erfüllte, nach denen er unter den neuen Vorschriften als Syndikusrechtsanwalt hätte eingetragen werden können, ist im Versorgungsfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, Rn. 13, juris).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang zur Begründung anführt, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht Aufgabe der Festsetzungsbehörde sei, darüber zu entscheiden, ob eine anwaltliche Tätigkeit vorgelegen habe, wenn der Betreffende zur Rechtsanwaltschaft zugelassen war, verkennt er, dass das Bundesverwaltungsgericht in der in Bezug genommenen Passage lediglich ausgeführt hat, dass es nicht Aufgabe der Festsetzungsbehörde sei, "darüber zu entscheiden, ob der spätere Beamte nach §§ 6 ff. BRAO als Rechtsanwalt hätte zugelassen werden können" (BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, Rn. 13, juris).

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20
    Diese Figur des Syndikusrechtsanwalts ist jedoch erst mit der Reform der BRAO zum 01.01.2016 - auch als Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 (- B 5 RE 13/14 R -, BSGE 115, 267-288, SozR 4-2600 § 6 Nr. 12) - geschaffen worden (s. BT-Drs. 18/5201, S. 1 f.).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Auszug aus VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20
    Dabei vermag die absolute Dauer der Unterbrechung isoliert betrachtet ein Vertretenmüssen nicht ohne Weitere zu begründen (vgl. zum Ganzen nur BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 12/97 -, Rn. 13 ff. m.w.N., juris).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20
    Zur Zeit der Tätigkeit des Klägers für die N... AG war der Syndikus hingegen gerade nicht als Rechtsanwalt i.S.d. der BRAO anerkannt (s. nur BSG, a.a.O., Rn. 38; BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 384/97 -, BGHZ 141, 69-79, Rn. 26).
  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 C 9.20

    Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand

    Auszug aus VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20
    Maßgeblich ist insoweit das Recht, welches zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand galt, soweit sich nicht aus Übergangsvorschriften etwas anderes ergibt (s. nur BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 C 9/20 -, BVerwGE 169, 293-299, Rn. 8).
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